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KG, 19.08.2003 - 9 U 12/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.12.2000 - 8 O 423/00
- KG, 19.08.2003 - 9 U 12/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1974 - III ZR 144/72
Jagdpachtverlängerung und Entstehung eines Eigenjagdbezirks
Auszug aus KG, 19.08.2003 - 9 U 12/02
Geschützt ist nur derjenige Pachtvertrag, der beim Eintritt der Voraussetzungen für die Entstehung eines Eigenjagdbezirkes läuft (BGH NJW 1974, 1655, 1656). - BGH, 26.02.1964 - V ZR 196/61
Auszug aus KG, 19.08.2003 - 9 U 12/02
Sollte der Beschluss der Genossenschaftsversammlung vom 25. Februar 2000, den ursprünglichen Jagdpachtvertrag mit dem Beklagten zum 31. März 2000 aufzuheben und ab dem 1. April 2000 einen neuen Jagdpachtvertrag mit dem Beklagten zu schließen, - wie der Kläger meint - unwirksam sein, so könnte das die Unwirksamkeit des neuen Jagdpachtvertrages vom 28. Februar 2000 zur Folge haben, wenn der Jagdvorstand gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft an die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden wäre (vgl. BGH MDR 1964, 586).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 11 B 31.08
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk; Eigenjagdbezirk; Mindestgröße; Ausnahmeregelung; …
- könnte auch im Rahmen des § 14 Abs. 2 BJagdG nur die Jagdgenossenschaft selbst geltend machen (vgl. KG, Urteil .v. 19. August 2003 - 9 U 12/02 -, zit. nach juris Rn 25 ff.).